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Abhängigkeit

Der Begriff Abhängigkeit wird in den offiziellen Diagnosesystemen, dem ICD-10 und dem DSM-V, definiert.

ICD-10

Nach der Definition im ICD-10, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebenen wird und weltweit das wichtigste Klassifikationssystem für Krankheiten darstellt, soll die Diagnose „Abhängigkeit“ nur gestellt werden, wenn drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig während des letzten Jahres aufgetreten sind:

  1. Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, eine Substanz oder eine Gruppe von Substanzen zu konsumieren.
  2. Verminderte Kontrollfähigkeit in Bezug auf den Beginn, die Beendigung oder die Menge des Konsums.
  3. Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums: Nachweis durch Entzugssymptome oder durch den Konsum der gleichen oder nahe verwandten Substanzen, um Entzugssymptome zu verringern oder vermeiden.
  4. Nachweis einer Toleranz gegenüber der Substanz: Notwendigkeit erhöhter Dosen, um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichte Wirkung zu erreichen
  5. Fortschreitende Vernachlässigung alternativer Vergnügungen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums sowie ein erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
  6. Anhaltender Substanzkonsum trotz des Nachweises eindeutig schädlicher körperlicher und psychischer Folgen.

DSM-5

Die Definition des Begriffs „Abhängigkeit“ im DSM-5, das von der American Psychiatric Association herausgegeben wird, ist größtenteils identisch mit der Definition nach ICD-10. Das DSM-5 schließt zusätzlich noch eine soziale Dimension, das heißt die Vernachlässigung sozialer Aktivitäten wie Beruf oder Schule, in die Definition des Begriffs mit ein.

Seit der letzten Überarbeitung des DSM wird nicht mehr zwischen den Begriffen „Missbrauch“ und „Abhängigkeit“ unterschieden. Stattdessen werden beide Begriffe unter dem Titel „Substanzgebrauchsstörung“ zusammengefasst.

Es werden insgesamt 11 Kriterien für die Substanzgebrauchsstörung benannt:

  1. Wiederholter Konsum, der zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause führt
  2. Wiederholter Konsum in Situationen, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann
  3. Wiederholter Konsum trotz ständiger oder wiederholter sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme
  4. Toleranzentwicklung gekennzeichnet durch Dosissteigerung oder verminderte Wirkung
  5. Entzugssymptome oder deren Vermeidung durch Substanzkonsum
  6. Konsum länger oder in größeren Mengen als geplant (Kontrollverlust)
  7. Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche der Kontrolle
  8. Hoher Zeitaufwand für Beschaffung und Konsum der Substanz sowie Erholen von der Wirkung
  9. Aufgabe oder Reduzierung von Aktivitäten zugunsten des Substanzkonsums
  10. Fortgesetzter Gebrauch trotz Kenntnis von körperlichen oder psychischen Problemen
  11. Craving, starkes Verlangen oder Drang die Substanz zu konsumieren.

  1. ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“. Die Zahl 10 kennzeichnet die zehnte Überarbeitung. Im Mai 2018 soll die 11. Überarbeitung – der ICD 11 – erscheinen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) will „Gaming Disorder“, also Online- bzw. Internetabhängigkeit, im ICD als Krankheit anerkennen.
  2. DSM steht für „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“. Die Zahl V kennzeichnet die fünfte Auflage.
  3. Vgl. ICD 10, zuletzt geprüft  14.02.2018
  4. Vgl. Rumpf, Hans-Jürgen / Kiefer, Falk (2011): DSM-5. Die Aufhebung der Unterscheidung von Abhängigkeit und Missbrauch und die Öffnung für Verhaltenssüchte, in: SUCHT 57 (1) _ 2011. Verlag Hans Huber, Hogrefe AG, Bern S. 45f
  5. Vgl. ebenda, S. 46
  6. Bei Auftreten von zwei Merkmalen innerhalb eines Jahres gilt die Substanzgebrauchsstörung als erfüllt. Es wird zwischen einer moderaten Substanzgebrauchsstörung (bei Vorliegen von 2-3 Merkmalen) und einer schweren Substanzgebrauchsstörung (bei Vorliegen von 4-5 Merkmalen) unterschieden.
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